Gutachten der Versicherung sind nicht geheim!?
Aktualisiert: 19. Sept. 2021
In unserer täglichen Praxis bei der Unterstützung unserer Kunden in der Schadenabwicklung taucht bei größeren Schäden immer wieder ein Problem mit dem von der Versicherung beauftragten Gutachten auf.

Da bestellt der Versicherer ein Gutachten um die Schadenhöhe fest zu stellen und teilt dann dem Kunden mit, dass er anhand des Gutachten eine entsprechende Entschädigung zahlen wird.
Da der Kunde das Gutachten aber nicht erhalten hat - hat er ja auch nicht bestellt, fordert er eine Kopie des Gutachten beim Versicherer an um das Angebot des Versicherers und auch die Korrektheit prüfen zu können.
Und die Versicherung lehnt das mit dem Hinweis darauf, dass sie das Gutachten bestellt habe, einfach ab.
Dabei hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits 2005 eindeutig festgestellt:
"Hat in der Gebäudeversicherung der Versicherer ein Schadengutachten eingeholt, so hat er auf Verlangen dem Versicherungsnehmer Einsicht zu gewähren."
OLG Karlsruhe 26.04.2005, 12 W 32/05
Lassen sie sich also im Schadenfall nicht in das Boxhorn jagen. Wenn sie sicher sein wollen, dass der Versicherer im Schadenfall das zahlt, was ihnen zusteht, dann wenden sie sich einfach an uns, wir helfen Ihnen gern!
Allerdings sollten die Verträge natürlich auch von uns bereits betreut werden, damit auch der Versicherungsumfang von uns bereits geprüft wurde und auch im Schadenfall aktuell ist. Mail reicht - wir kümmern uns!