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BETRIEBSBESCHREIBUNG ERSCHWERT SCHADENREGULIERUNG?

Versicherungen sind Verträge und wie alle sollten diese für beide Vertragspartner klar und fair sein. Eine korrekte, vollständige Betriebsbeschreibung gehört in der BHV dazu – aber was ist, wenn man davon abweicht?

In der Theorie ist es ja ganz einfach. Versichern wir einen Malerbetrieb, geben wir an, dass es ein Maler ist. Daraus ergibt sich für den Versicherer ein Tätigkeitsprofil mit einem gewissen Risiko. Über die eigenen Statistiken kommen die Versicherungen so zu einer risikogerechten Prämie. Verleiht der Malerbetrieb nun auch noch Gerüste oder führt einfache Erdarbeiten mit einem Minibagger durch, dann sind das keine typische Tätigkeiten für diese Betriebsart. Wenn das bekannt ist, geben wir diese mit einem Anteil am Gesamtjahresumsatz für eine Quotierung an.

Nun kann es natürlich vorkommen, dass ein Kunde sein Dienstleistungsangebot erweitert und das nicht so eng sieht. Er informiert uns nicht. Kommt es dann zum Schaden wird dieser regelmäßig abgelehnt.

Hier mal ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Küchenstudio liefert eine neue Küche aus, baut diese auf und schließt Armaturen und Geräte an. Leider wurde ein Wasseranschluss nicht ordnungsgemäß vorgenommen. Es kam zu einem Wasserschaden. Die Betriebshaftpflicht lehnt die Regulierung ab weil die Anschlussarbeiten überhaupt nicht in das angegebene Tätigkeitsprofil eines Küchenstudios passen und im Vertrag nicht genannt waren.

Ein klassischer Bereich, in dem eine einfache Klausel zur Betriebshaftpflicht helfen kann:

"...Wird anlässlich eines Schadenfalls festgestellt, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft oder unvollständig ist und/oder mitzuversichernde Unternehmen nicht benannt sind, ist eine rückwirkende Berichtigung möglich und Deckung zu gewähren!"

Hier entfaltet sich die Stärke einer zusätzlichen Vereinbarung zu den Versicherungsbedingungen .

Je nach dem Wortlaut, auf den wir uns mit einigen wenigen Versicherungen verständigen konnten, wird dann z. B. trotzdem voller Schutz mit max. 20 % Abzug geboten. Auch wenn eine Tätigkeit unbekannt oder zweifelhaft für die hauptsächliche Betriebsart ist.

Da dies natürlich ein sehr deutliches Abweichen vom Regelkurs für jeden Versicherer darstellt, fallen die Voraussetzungen bei jedem Versicherer etwas unterschiedlich aus. Die jeweiligen Spielregeln der einzelnen Versicherungen und deren Vor- und Nachteile erklären wir ihnen gern.

Bitte denken Sie auch an Ihren Betrieb und lassen sie uns ihren Vertrag einfach mal daraufhin überprüfen!

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