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DENKMALSCHUTZ SCHWER VERSICHERBAR?

In Deutschland gibt es rund eine Million Baudenkmäler.Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein. Nachstehend versuche ich mal zu klären, wie ein Denkmal definiert wird und welche Versicherer für eine entsprechende Absicherung infrage kommen.

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder per Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat.

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes bei Vorliegen der unter Einzeldenkmalen genannten Voraussetzungen ein Denkmal darstellen.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen. Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach.

Unterliegt die Immobilie dem Ensembleschutz, sind Baumaßnahmen genehmigungs-pflichtig, die das Äußere des Gebäudes betreffen. Zu beachten ist besonders zu beachten, dass nach einem Brandschaden die Denkmalschutzbehörde vorschreibt, wie der Wiederaufbau zu erfolgen hat. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer, was beim Versicherungsschutz immer zu höheren Deckungsummen führt.

Welche Gesellschaften kommen für eine Wohngebäudeversicherung infrage?

Grundsätzlich muss man sagen, dass das Risiko fast immer mit einem Mehraufwand bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz verbunden ist. Die meisten Versicherer benötigen hierfür weitere Unterlagen (spezielle Fragebögen/Fotos) und dann gibt es natürlich auch Gesellschaften, die solche Risiken gar nicht absichern.

Neben der grundsätzlichen Versicherbarkeit kann es auch hinsichtlich der Höchstentschädigung bei den grundsätzlich offenen Versicherern zu Einschränkungen der sonst üblichen Regelungen kommen.

Hier mal vier mögliche, sehr unterschiedliche Deckungsangebote von Versicherungen:

  • Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist die Versicherungssumme multipliziert mit dem Baukostenindex des Schadenjahrs die Höchstentschädigung.

  • Für unter Flächen- und Ensembledenkmalschutz stehende Gebäude ist die Versicherungssumme multipliziert mit dem Baukostenindex des Schadensjahres die Höchstentschädigung.

  • Keine Limitierung der Höchstentschädigung (bei Unterversicherungsverzicht).


Daran erkennt man sehr schnell, dass es nicht so ganz einfach ist, den richtigen Versicherer für sein denkmalgeschütztes Objekt mit dem richtigen Versicherungsschutz zu finden. Doch genau dafür sind wir da, fragen sie uns einfach!

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