Drache oder Drohne - Versicherungspflicht?
Seit Jahrhunderten ein echter Freizeitspaß der auch heute noch viele große und kleine Kinder begeistert. Während aber die Kleinen noch den Drachen steigen lassen, begeistern sich die Großen heutzutage am Drohne fliegen lassen.

Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und sind Versicherungspflichtig Wie selbstverständlich gehen viele davon aus, dass Schäden, die durch die Drohne verursacht werden über die private Haftpflicht oder Betriebshaftpflicht abgesichert sind. Das kann eine teure Annahme werden! Die übliche Privat- oder Betriebshaftpflicht schließt die gesetzliche Haftung aus dem Gebrauch, der Haltung, dem Führen oder dem Besitz von Luftfahrzeugen in aller Regel aus. Der Gesetzgeber sieht für den Besitz und den Einsatz von Drohnen eine Versicherungspflicht vor (§43 Abs. 2 LuftVG) Also auch die preiswerte Drohne vom Discounter um die Ecke fällt unter die Versicherungspflicht. Sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich bieten Versicherer zahlreiche Produkte an. Beim Deckungsumfang gibt es allerdings zum Teil erhebliche Unterschiede. Nutzen sie unsere Erfahrung und wenden Sie sich an Müller & Partner unter 05130 - 39 0 39 oder mailen Sie uns. Wir helfen ihnen gern.