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Ist eine undichte Fuge ein Versicherungsschaden?

Aktualisiert: 23. Dez. 2021

Der BGV urteilte am 20. Oktober 2021, dass es nicht als versichertes Ereignis angesehen werden kann, wenn Wasser durch undichte Fugen zwischen die Duschwanne und die angrenzende Wand gelangt (IV ZR 236/20).



In der Urteilsbegründung führte man eine Auslegung der Bedingungen an, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehen würde. Dieser würde die Duschwanne als fest mit dem Rohrleitungssystem verbunden verstehen, die Fuge aber nicht.

Ist das Urteil zu verstehen?


Hier kann man sicher ganz unterschiedlicher Ansicht sein, ob diese Begründung fair ist. Nicht von einem Schaden dieser Art betroffene Kunden werden ihr aber sicher folgen können. Naturgemäß werden Kunden, die von einem Schaden dieser Art betroffen sind, das ganz anders sehen..

Was aber bedeutet das nun für sie als Kunde konkret?

Noch stärker als bisher müssen Sie nun davon ausgehen, dass Fugenschäden nur noch dann vom Versicherer übernommen werden, wenn solche Schäden auch ausdrücklich in den Bedingungen mit aufgeführt werden. Ablehnungen sind mit dem zitierten Urteil nun sehr stabil begründbar, Regulierungen ohne Bedingungsverankerung ist reines Goodwill des Versicherers.

Wer machts umfangreich?

Beispielsweise die Gothaer in den Tariflinien Plus und Premium (jeweils bis zur Versicherungssumme). Auch in unserem Deckungskonzept mit BSG sind solche Schäden bis zur Versicherungssumme gedeckt. Unsere aktuell laufende Bestandsaktion zur bisherigen Prämie auch in Wohngebäude ermöglicht Ihnen evtl. einen prämienattraktiven Wechsel in mehr Versicherungsschutz. Sie sollten das mal prüfen lassen!

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, sind wir natürlich sehr gerne für Sie da!


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