KEINE EINBRUCHSPUREN – ZAHLT DIE HAUSRAT?
Wie die Polizei vermeldet, ist die Zahl der Einbruchschäden während der Pandemie stark rückläufig gewesen. Das tröstet die Betroffenen wenig, wenn in Ihrem Hab und Gut gewühlt wurde und Erinnerungsstücke fehlen. Von den finanziellen Verlusten ganz zu schweigen.
In der Hausratversicherung gilt eigentlich jeder Einbruchdiebstahl als versicherte Gefahr. Das große „Aber“ liegt darin, dass ein Einbruch deutliche Spuren hinterlassen muss. Werden keine Einbruchspuren entdeckt werden, muss die Hausratversicherung grundsätzlich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Jetzt befindet sich der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht. Das wurde bereits in mehreren Urteilen entschieden.
Auf was sollte man also achten, um sein Recht auf Entschädigung geltend machen zu können?
Damit diese im Ernstfall bestens abgesichert sind, empfehlen wir bei einer Hausratversicherung neben einem guten Preis auch auf folgende Einschlüsse in den Bedingungen zu achten:
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Sie vergessen, das Fenster zu schließen und der Täter verschafft sich so Zutritt zu den Wohnräumen.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Der Punkt ist dann besonders wichtig, wenn Ihnen beispielsweise der Haustürschlüssel entwendet wurde. Dies sollte umgehend zur Anzeige gebracht werden.
TIPP:
Wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollen, lassen sie Ihre Hausratversicherung doch einfach von uns prüfen. Besser versichert muss nicht teurer versichert sein.