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LANDWIRTSCHAFT? BESSER MIT ZUSATZVEREINBARUNG!

Für die Versicherungen in der Landwirtschaft vereinbaren wir neben den normalen Versicherungsbedingungen spezielle Klauselbögen zur gewerblichen Sachversicherung (Inhalt und Gebäude) für unsere Kunden. Wir empfehlen, sich damit zu befassen, da die Mehrwerte genial sind und schon so manchen Schadenfall zugunsten unseres Kunden gedreht haben. Diese Vorteile stehen natürlich auch allen neuen landwirtschaftlichen Kunden offen.

Wie wirkt sich das im Schadenfall aus ? Hier mal drei Beispiele:

Neuwertentschädigung

Zu Silvester wird auch auf dem Dorf hart geböllert und Raketen färben den Himmel in bunte Farben. Dabei gerät wohl eine Scheune eines Landwirts in Brand. Als die Feuerwehr eintrifft, kann sie nur noch für ein kontrolliertes Abbrennen sorgen. Auch zwei ältere Anhänger waren in der Scheune abgestellt und verbrannten. Teils waren die Anhänger bereits 40 Jahre alt. Eine Kaskoversicherung bestand aufgrund des Alters nicht.

Viele Tarife, welche die Anhänger mit decken, würden hier nur den Zeitwert erstatten, da der Zeitwert unter 40 % lag. Mit unsere Zusatzvereinbarung wird der Neuwert erstattet. Alle anderen Dinge, die in der Scheune Opfer der Flammen wurden, werden ebenfalls zum Neuwert erstattet.

Sicherheitsvorschriften missachtet

Auch für die Landwirtschaft bestehen eine ganze Reihe von Sicherheitsvorschriften. Ob man nun nicht alle kannte oder es etwas lockerer handhabte, werden die Vorschriften missachtet und es kommt zum Schaden, hat ein Versicherer das Recht, die Entschädigungsleistung zu quoteln. Unsere Versicherer haben eine Zusatzklausel gezeichnet, die eine Quotelung bis max. 20 % Abzug zulässt. Je nach Beitrag und Gesellschaft gibt es Unterschiede in der Regelung:

  1. Regelung gilt für gesamten Schaden

  2. bis 5.000 Euro Schaden kompletter Verzicht auf Abzug, darüber bis 100.000 Euro max. 20 % Abzug

  3. ab einer Schadenhöhe von 10.000 bis 100.000 Euro max. 20 % Abzug

Unterversicherungsverzicht

Viel landwirtschaftliches Gerät kann über Generationen verwendet werden. Gerade bei kleineren Landwirtschaften – vielleicht noch im Nebenerwerb – lohnt eine Neuanschaffung einfach nicht. Und was könnte z. B. ein neuer Heuwender wirklich besser, als einer mit 30 Jahren auf dem Buckel? Generell sorgen die enormen Staumöglichkeiten auf einem Hof gerne dazu, dass nichts weggeworfen wird. In der Folge ist die Bestimmung einer korrekten Inhaltsversicherungssumme nicht immer ganz einfach. Die Chance etwas zu übersehen, ist hoch.

Da die Versicherer gern bei der Schadenabwicklung als erstes die Versicherungssumme prüfen, vereinbaren wir je nach Beitrag und Gesellschaft folgende Zusatzvereinbarungen:

  1. keine Anrechnung der Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 200.000 Euro

  2. genereller Verzicht auf Anrechnung der Unterversicherung

  3. keine Anrechnung bis zu einer Schadenhöhe von 10 % der Versicherungssumme, max. 250.000 Euro

Unsere Zusatzvereinbarungen werten Standardprodukte von Versicherern ganz wesentlich auf und vermeiden viele böse Überraschungen, die sich durch gelebten Alltag im Schadenfall ergeben können. Das ist gut für sie als Kunde.

Nutzen Sie die Möglichkeiten und lassen sie ihre Verträge einmal prüfen! Wir wünschen viel Erfolg!

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