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MÜSSEN FOTOVOLTAIKANLAGEN GEPRÜFT WERDEN

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV für gewerblich genutzte Anlagen verpflichtend. Danach ist die Anlage alle vier Jahre vollständig zu kontrollieren.

Das sorgt in der Versicherung erst für einen Sach-, Personen- und Brandschutz. Daher gilt es, stets einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen zu können. Erst die Dokumentation der durchgeführten Prüfung befreit von der Haftung. Auch ist geregelt, dass eine Erstprüfung erforderlich ist, damit die Anlage bei Inbetriebnahme in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.

Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher möglichst zu vermeiden.


Für Privatleute gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung einer Fotovoltaikanlage. Spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein. Wenn sie über eine Versicherung verfügen, bei der die "grobe Fahrlässigkeit" sowie die Mitversicherung von "Obliegenheitsverletzungen" vertraglich geregelt sind, sind sie auf der richtigen Seite.

Wir prüfen das gern für sie!

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