Müssen Versicherungsmakler die Zukunft erahnen?
Immer mal wieder lese ich in den Fachzeitschriften Artikel von Rechtsanwälten über die unendlichen Möglichkeiten der Maklerhaftung wegen Falschberatung. Manchmal sehr sachlich und wirklich wichtig - manchmal sehr unsachlich und wirklich unwichtig.

In einem Urteil aus Dresden haben die Richter entschieden, dass beim Zusammentreffen von Rente aus privater Unfallversicherung und Leistungen aus dem Opferentschädigungs-gesetz eine teilweise Anrechnung stattfindet. Hier wurde die Opferrente um einen Teil der Privatrente gekürzt.
So weit so gut!
Jetzt aber macht der schreibende Rechtsanwalt daraus eine Haftungsmöglichkeit für den vermittelten Versicherungsmakler, weil dies nur durch eine falsche Vertragsgestaltung möglich gewesen sei. Und jetzt kommt die Begründung:
"Der Makler hätte bei der Vermittlung über die Anrechnungsmöglichkeiten gut beraten sollen und noch den Zweck der Versicherung ausdrücklich dokumentieren sollen!"
Ja, geht es noch?
Da darf der Makler weder Rechtsberatung noch Steuerberatung durchführen, soll aber bei einer Absicherung nicht nur die Vor- und Nachteile des vermittelten Vertrages dokumentieren, sondern auch noch alle möglichen zukünftigen Lebensumstände des Kunden und deren Auswirkung auf den Vertrag aus rechtlicher und steuerlicher Sicht.
Kommt vielleicht mal einer auf die Idee, dass hier der Kunde der König ist und wenn dieser seine Ehefrau absichern will, ist es ganz sicher die Aufgabe des Maklers, diesem Wunsch zu entsprechen. Er ist nicht dafür da, mit dem Kunden dann noch die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen bei einem Anspruch auf evtl. Opferrente zu berücksichtigen. Denn dann muss er auch eine evtl. Scheidung, eine mögliche Erbschaft, einen möglichen Verlust des Einkommens der Versicherungsnehmers und noch viele andere Möglichkeiten berücksichtigen. Der Charme bei diesen vielen Möglichkeiten:
Allen liegt bei Berücksichtigung eine unterschiedliche Vertragsgestaltung zugrunde!
Wie sagte doch Altkanzler Schröder: "Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf!"
Wenn Sie also Bedarf an einer Absicherung Ihrer Arbeitskraft haben, dann können Sie von uns einen konkreten Vorschlag mit fundierter Empfehlung zum empfohlenen Vertrag erwarten. Rufen Sie gerne an oder schicken Sie einfach eine kurze Mail. Wir helfen gern.
Was wir nicht können, ist es in der Kugel der Zukunft zu lesen.