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Schäden am Gebäude durch Bäume - wer bezahlt was?

Es geht wieder los - Stürme gehen über das Land und wir machen uns Sorgen um den richtigen Versicherungsschutz. Sturmschäden zählen im Bundesgebiet zu den häufigsten Schadenursachen neben Leitungswasserschäden. Besonders oft werden Schäden durch umgeknickte oder entwurzelte Bäume verzeichnet. Wer aber zahlt wann was?

Hier mal zwei Schäden unter die Lupe genommen!

Beispiel 1:

Durch den Sturm wird ein Baum umgeweht und fällt mittig auf das eigene Haus Ihres Kunden. Das Dach und die Fassade werden dadurch stark beschädigt, wodurch das Bewohnen des Hauses bis zur Reparatur nicht mehr möglich ist.

Wer zahlt die Unterbringung im Hotel oder Ferienhaus?


Hier zahlt die Wohngebäudeversicherung Ihres Kunden (sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist), da der Baum auf eine versicherte Sache gefallen ist. Die Kosten für das Hotel werden ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung bzw. Sturmversicherung übernommen, da das Haus in Folge eines Sturmschadens unbewohnbar ist. Hier sind die Kosten meistens auf einen bestimmten Betrag pro Tag begrenzt.


Beispiel 2: Durch den Sturm wird ein kranker Baum aus dem Garten Ihres Kunden entwurzelt und fällt in die Pergola des Nachbarn. Wer zahlt den entstandenen Schaden bis zu welcher Höhe?


Wenn Sie von dem kranken Baum wussten und keine regelmäßige Prüfung vorgenommen haben, haften sie nach § 836 BGB, da die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beobachtet hat. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht reguliert den Schaden, sofern kein Vorsatz vorliegt. Wussten sie nichts von dem kranken Baum, haften sie nicht nach § 836 BGB. Da es sich jedoch um einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt, ist dieser Fall mitversichert, weil es ein Anspruch privatrechtlichen Inhalts ist.

Man kann bereits an diesen zwei Beispielen erkennen, dass man gut beraten ist, einen sachkundigen Versicherungsmakler wie Müller & Partner an seiner Seite zu haben, der sich hier auskennt und in der Schadenabwicklung unterstützen kann. Wir machen das für Sie!

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