top of page

Schlaumeierei gegen Realität - Finanztest total daneben!

Aktualisiert: 23. Dez. 2021

In der Oktober-Ausgabe der Finanztest wurde kürzlich festgestellt, dass man die Mitversicherung einer Neuwertentschädigung in der PHV doch eigentlich gar nicht benötigt und dass dies reine Werbung sei!

Ja, es stimmt dass die Neuwertentschädigung in den privaten Haftpflichtversicherungen inzwischen recht verbreitet ist. Aber reine Werbung ist es bestimmt nicht!



Ja, es stimmt auch dass der Geschädigte nach BGB nur einen Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache hat.


Daraus aber abzuleiten dass diese Art der Absicherung in der privaten Haftpflicht ausreicht, ist in meinen Augen mehr als Realitätsfremd und einfach nur Verbraucherfeindlich anstatt Verbraucherfreundlich!

Es zeigt mir wieder einmal mehr, dass die Verfasser noch nie einen Kunden bei einem Schaden begleiten mussten. Es ist eben nicht so einfach, einem Kunden der einen Schaden beim Nachbarn verursacht hat zu sagen: "Reg Dich doch nicht auf, nach dem Gesetz bist Du verpflichtet, nur den Zeitwert für den Beamer zu bezahlen. Den Rest muss Dein Nachbar eben selber drauflegen."

Dieser Schaden ist dann nach BGB einwandfrei geregelt und die Nachbarschaft ist im Eimer oder man übernimmt die Differenz selber. Herrliche Aussichten!


Da sind es eben doch die etwas teureren Tarife, die auch diese Differenz übernehmen. Da ist es gut, einen Makler wie Müller & Partner an der Seite zu haben, der zusätzlich zur Absicherung nach dem Gesetz auch noch die Absicherung aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Schadenbearbeitung weitere Punkte berücksichtigt.


Hier hat Finanztest eindeutig versagt mit seiner Empfehlung!

1 Ansicht0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page