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UND WAS IST MIT HANDWERKERN?

Jeder selbstständige Handwerker kennt diese Situation.

Ein Meister, ein Geselle, ein Auszubildender – da braucht man grundsätzlich schon jeden. Fällt nun der Chef selber aus, wird es für die Firma richtig eng und für die Familie erst recht.

Hier kann die Zahlungsmoral der Kunden, die Vorkosten für Material, das man für seine Folgeaufträge bereits bestellt hat, schnell sehr viel existenzieller sein als in einer Anwaltskanzlei. Schutz wäre also noch dringlicher vonnöten!

Nur gab bisher am Markt kaum Absicherungsmöglichkeiten, die auch einen selbstständigen Handwerksmeister zu einem akzeptablen Preis vernünftigen Schutz bieten konnten.


Jetzt kann jeder Handwerker diesen sinnvollen Schutz absichern. Das gilt für alle gängigen Handwerksberufe!


DER SCHUTZ:

Die vereinbarte Versicherungssumme steht für eine Haftzeit von bis zu 24 Monaten zur Verfügung (die Summe selbst bezieht sich auf 12 Monate steht ggf. zweimal zur Verfügung). Die Karenzzeit kann in Stufen von 21 bis 100 Tagen festgezurrt werden da ja noch Rechnungen eingehen.

Bei Unfall oder bei einem mind. 48-stündigen stationären Krankenhausaufenthalt, wird die Karenzzeit übrigens um 7 Tage verkürzt.

Leistungsauslöser sind dann Krankheit oder Unfall, tlw. auch Quarantäne, Sachschäden und sonstige Verhinderungsgründe. Dabei gilt ein Kündigungsverzicht der Versicherung bis zum 65. Lebensjahr zu, was ein unschätzbarer Vorteil am Markt darstellen dürfte.

Sie sollten sich auf jeden Fall informieren und an Ihre Firma und an Ihre Familie denken!


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