WER BEZAHLT, WEN ES DIE ELEMENTE DER SOLARANLAGE NICHT MEHR GIBT?
Ja, was ist denn eigentlich, wenn Bauteile einer Anlage nicht mehr hergestellt werden?
Spätestens seit dem 1000-Dächer-Programm gehören Fotovoltaikanlagen zum festen Alltagsbild. Im Jahr 2021 deckten Fotovoltaikanlagen lt. einer Studie des Fraunhofer Instituts mit einer Stromerzeugung von 51 TWh bereits 9,1 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland. Für die Energiewende muss sich auch im Segment Solarstrom noch einiges tun – stetig sinkende Modulpreise, bezahlbare Stromspeicher und der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit werden sicherlich auch dafür sogen.

Die Geschichte der Fotovoltaikanlage in Deutschland ist aber auch eine von vielen Pleiten geprägte Geschichte. Von der einstigen Boom-Branche ist kaum etwas übriggeblieben, wie das Handelsblatt bereits 2019 berichtete. Die Chancen, dass in älteren Anlagen Ihrer Kunden Elemente verbaut sind, deren Hersteller es gar nicht mehr gibt, ist also vergleichsweise hoch. Aufgrund des anhaltenden Preiskampfes in diesem Bereich wird das auch dauerhaft ein Problem darstellen.
Ein Problem? Warum sollte das denn ein Problem darstellen? Man kann sich in der Regel doch einfach ein mit Produkten anderer Hersteller behelfen. Für die Funktionalität mag das stimmen – aber wer bezahlt das?
Ihre Kunden haben eine Fotovoltaikversicherung für ihre Anlage abgeschlossen. Daher haben sie die Erwartungshaltung, dass im Schadenfall die anfallenden Kosten der nötigen Reparatur übernommen werden – also inkl. der Ersatzteile (daher auch Zeitwertregel beachten…). Nehmen wir mal ein Solarmodul als Beispiel. Das ist jetzt kaputt, wird nicht mehr hergestellt und deshalb wird die Fotovoltaikversicherung vieler Anbieter kein neues von anderem Hersteller übernehmen, sondern nur den Zeitwert erstatten. Der wird nach vielleicht sechs, sieben Jahren nicht mehr sonderlich hoch ausfallen, so dass Ihr Kunde das neue Modul größtenteils aus eigener Tasche bezahlen muss. Ärgerlich und für den Kunden kaum nachvollziehbar.
Wie gesagt, sehen wir das nicht nur als Problem älterer Anlagen, sondern auch als vorprogrammiertes bei neuen. Daher sollte dieser Punkt Beachtung finden. In unserem Leistungsvergleich finden Sie daher den Leistungspunkt „Neuwertentschädigung, auch wenn serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr lieferbar“. So können Sie sich zumindest unter den aufgeführten Versicherern orientieren.
Lassen Sie den Blick über den gesamten Vergleich schweifen, werden Sie feststellen, wie positiv sich unsere Deckungskonzepte mit Helvetia und Gothaer in diesem Segment hervortun.
Wie so oft, steckt der Teufel im Detail bzw. im Bedingungswerk. Lassen Sie das nicht zur Stolperfalle werden.