RUNDUMSCHUTZ! WIE "RUNDUM" IST DAS DENN?
Das Jahr 2022 wurde von den Versicherungen wieder mal zum Jahr der Absicherung für Betriebe ausgerufen! Dafür haben die Versicherer ihren "Deckungsschutz" in den Verträgen aktualisiert und bietet jetzt einen "Rundumschutz". So weit so gut! - Aber was ist denn das Ergebnis?

Der Versicherungsschutz wurde für die eigene und des Maklers Bearbeitung standardisiert.
Also ein "Standardprodukt" für Kunde und Makler wurde kreiert.
Während man im Privatkundengeschäft mit Standardprodukten gut zurechtkommt, ist das im Gewerbekundenbereich m.E. in aller Regel nicht möglich. Vorher müssen viele Kleinigkeiten mit dem Betriebsinhaber besprochen sein und abgeklärt werden.
Die Versicherungen suggeriert über Werbung immer einen "Rundumschutz". Also ein Versicherungspaket und alles isr versichert! Der Kunde merkt sich dann nur, das er mit dem Vertrag alles versichert hat.
Sagen Sie jetzt nicht, dass alles im "sogenannten" Produktinformationsblatt ja nochmal erläutert ist, was alles nicht versichert ist!
Die dort verwendeten Begriffe und Erläuterungen sind zwar leicht zu lesen (weil nicht "Kleingedrucktes), aber für einen Versicherungslaien (Kunde) immer noch schwer zu verstehen.
90% meiner Kunden lesen diese Produktinformation nicht - selbst nach ausdrücklichem Hinweis nicht.
FAZIT:
Die Betriebe werden in Schubladen gepackt und sowohl Makler wie Betriebe wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Im Schadenfall lehnt der Versicherer aufgrund der Bedingungen oder falscher Angaben häufig den dringend benötigten Versicherungsschutz ab und die Schuld gibt der Kunde dem Makler (übrigens nach meiner Meinung nicht ganz zu unrecht).
Empfehlung:
Als Kunde nehmen Sie sich die Zeit, das Produktinformationsblatt zu lesen und scheuen Sie sich nicht, den Makler zu fragen, wenn etwas nicht verstanden wird.
Als Makler sollten Sie vor einer Produktempfehlung eine wirklich genaue Risikoanalyse beim Kunden erstellen und unbedingt die Bedingungen des Produktes auf Schwachstellen untersuchen. Glauben sie den gern genommenen "Highlightblättern" des Versicherers nicht blind!